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Hygienekonzept für Stadtführungen in Gruppen
Grundlage ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)
Zum Schutz der Teilnehmer*innen bitten wir um Beachtung folgender Punkte:
- Die Teilnehmerzahl ist auf max. 15 Personen (zzgl. Stadtführer*in) beschränkt.
- Es gilt die 2G-Regel.
Die Teilnehmer*innen werden gebeten, der Stadtführerin/dem Stadtführer bzw. den Mitarbeiter*innen in der Tourist Information einen- Nachweis über die vollständige Impfung oder einen
- Nachweis über die Genesung
vorzulegen.
- Wo immer möglich, ist auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten.
- Es wird gebeten, zur Stadtführerin/zum Stadtführer einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
- Um das Mitführen einer FFP2-Maske wird gebeten. Diese muss in Gebäuden und auf Anweisung von der Stadtführerin/vom Stadtführer getragen werden.
- Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach der Führung per Rechnung.
- Bitte nutzen Sie vor Beginn der Stadtführung das Handdesinfektionsmittel in der Tourist Information.
- Um Berührungen von Oberflächen, Türklinken etc. möglichst zu vermeiden, wird nur der Stadtführer/die Stadtführerin die Türen öffnen und schließen. Auch sollten während der Führung keine Gegenstände berührt oder weitergegeben werden.
- Halten Sie die Hust- und Niesetikette ein.
- Gäste, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, sowie Gäste mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen momentan leider nicht teilnehmen.
- Aufgrund der aktuell geltenden Vorschriften kann es zu inhaltlichen Abweichungen/ Einschränkungen kommen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserer Stadt Kaufbeuren!